Know How

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Warum braucht man einen Energieberater?

Was für einen Mehrwert bietet dieser für mich?

Was muss ich beim Hauskauf oder Hausbau beachten?

Diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Energieberatung stelle ich Ihnen auf dieser Seite vor.

Warum ein Energieberater ?


Ein Energieberater bietet neben der Erstellung von Energieausweisen, eine ganzheitliche beratende Begleitung Ihrer Haussanierung an. Er macht zunächst eine Bestandsaufnahme des energetischen Ist-Zustands Ihrer Immobilie. Neben der Gebäudehülle wird auch die Qualität der vorhandenen Heizungsanlage beurteilt. So hat man als Kunde den Überblick, welche Schwachstellen die eigene Immobilie aufweist.  
Der Energieberater hat zudem die Energieeinsparung für Sie im Blick und senkt somit Ihre Kosten. Zudem kennt er sich bestens bei den KfW und Bafa Fördermöglichkeiten aus und holt das Beste für Ihren Geldbeutel heraus.
Oder wussten Sie, dass man bei einer Haussanierung unter bestimmten Energieauflagen bis zu 60% an Förderung erhalten kann? Wussten Sie nicht? Ich schon.
Und dafür bin ich da!

Was macht ein Energieberater?


  • Erstellung von Energieausweisen für Wohnungen und Häuser
  • Erstellung von ISFP Dokumenten
  • Fördermittelberatung inklusive Hilfestellung bei Beantragungen
  • Erstellung von Energiekonzepten
  • beratende Baubegleitung bei Haussanierungen und bei Neubauprojekten 

Was braucht mein Energieberater für Informationen?


  • Eckdaten zum Gebäude, für das die Energieberatung erfolgen soll.  Darunter fallen Angaben wie Baujahr, Wohnfläche, Heizungsanlage etc.
  • Grundriss (wenn vorhanden)
  • geplante Sanierungsvorhaben
  • vorhandenes bzw. geplantes Budget für die Sanierung
  • Nutzungsvorhaben für die Immobilie

 

Checkliste "Notwendige Unterlagen Energieberatung"

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?


Wer einen Hauskauf, einen Hausbau oder auch eine Haussanierung bzw -renovierung anstrebt, hat sich sicherlich schon Gedanken über Fördermöglichkeiten gemacht. Dabei sind sicherlich die meisten auf die Seiten von KfW und BAFA gestoßen. Hier gibt es reichlich Möglichkeiten sich finanziell fördern zu lassen, allerdings liegt hier auch schon das Problem - es gibt so viele Kombinationsmöglichkeiten, Ansprüche und Auflagen. Oft fehlt es an Zeit oder Motivation dies alles durchzuarbeiten. Wie gut, dass es mich gibt. Ich helfe Ihnen eine klare Sicht zu bekommen und erkläre Ihnen verständlich, welche Förderungen für Sie in Frage kommen würden - was wir dafür beantragen müssen und welche Leistungen wir dafür erbringen müssen. Alle meine Kunden waren bisher positiv überrascht, wieviel man mit professioneller Hilfe erreichen und vor allem selbst an Geld einsparen kann! 
Für Sie, Ihr Haus, Ihren Geldbeutel und die Umwelt!

KfW Website Bafa Website

Hauskauf: 
Was muss ich beachten?


Wer ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kauft, muss ein Informations­gespräch mit einem entsprechend qualifizierten Energieberater führen.
Dies regelt seit dem 01. November 2020 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG).
In § 80 (4) heißt es dort: „Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“
Umfang, Länge und Ort dieser Pflichtberatung sind nicht geregelt. Qualifizierte GIH-Energieberater bieten diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung kostenlos an.

Quelle: https://geg-beratung.de/hauskauf/

Haussanierung: 
Was muss ich beachten?


Bei einer Sanierung
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus so umfangreich saniert, dass Berechnungen für das gesamte Gebäude stattfinden, muss mit einem qualifizierten Energieberater sprechen.
Dies regelt seit dem 01. November 2020 das das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG).
In § 48 heißt es dort: „Nimmt der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen Änderungen im Sinne der Sätze 1und 2 an dem Gebäude vor und werden unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt, hat der Eigentümer vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisenberechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“
Umfang, Länge und Ort dieser Pflichtberatung sind nicht geregelt. Qualifizierte GIH-Energieberater bieten diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung kostenlos an.

Quelle: https://geg-beratung.de/sanierung/


Kontaktdaten

(+49) 162 23 23 887

info@energieberater-kirsch.de

Ausbau 4, 23946 Ostseebad Boltenhagen


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