Bei einer Sanierung
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus so umfangreich saniert, dass Berechnungen für das gesamte Gebäude stattfinden, muss mit einem qualifizierten Energieberater sprechen.
Dies regelt seit dem 01. November 2020 das das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG).
In § 48 heißt es dort: „Nimmt der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen Änderungen im Sinne der Sätze 1und 2 an dem Gebäude vor und werden unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt, hat der Eigentümer vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisenberechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.“
Umfang, Länge und Ort dieser Pflichtberatung sind nicht geregelt. Qualifizierte GIH-Energieberater bieten diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung kostenlos an.
Quelle: https://geg-beratung.de/sanierung/